Erben und Vererben:
Testament

Das deutsche Erbrecht legt fest, wer erbberechtigt ist, wenn kein Testament vorliegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterteilt die Hinterbliebenen in Erben erster Ordnung (Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel), zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen) und dritter Ordnung (Großeltern, Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins). Selbstverständlich steht es jedem frei, sein Erbe anders und nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen. Dafür bedarf es eines Testaments, das eigenhändig geschrieben sein muss oder zur Sicherheit direkt von einem Notar aufgesetzt werden kann.

 

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Vorsorge treffen: Digitaler Nachlass

Unsere Welt wird immer digitaler und so hinterlässt heute jeder in der Regel auch einen digitalen Nachlass. Dazu zählen Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Netzwerken, Lizenzen für die Nutzung von Software oder Musik sowie Verträge bei Online-Diensten. Sie können jetzt schon Vorsorgemaßnahmen für Ihren digitalen Nachlass treffen. Dann hat es später derjenige einfacher, der sich im Sterbefall um die Abwicklung kümmern wird. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben Zugang zu Ihren Daten und Passwörtern erhalten und stellen Sie bei Bedarf entsprechende Vollmachten aus.

 

Zu Ihrer Information:

Weitere Details zu den Themen Testament und digitaler Nachlass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html