Das deutsche Erbrecht legt fest, wer erbberechtigt ist, wenn kein Testament vorliegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterteilt die Hinterbliebenen in Erben erster Ordnung (Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel), zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen) und dritter Ordnung (Großeltern, Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins). Selbstverständlich steht es jedem frei, sein Erbe anders und nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen. Dafür bedarf es eines Testaments, das eigenhändig geschrieben sein muss oder zur Sicherheit direkt von einem Notar aufgesetzt werden kann.
Unsere Welt wird immer digitaler und so hinterlässt heute jeder in der Regel auch einen digitalen Nachlass. Dazu zählen Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Netzwerken, Lizenzen für die Nutzung von Software oder Musik sowie Verträge bei Online-Diensten. Sie können jetzt schon Vorsorgemaßnahmen für Ihren digitalen Nachlass treffen. Dann hat es später derjenige einfacher, der sich im Sterbefall um die Abwicklung kümmern wird. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben Zugang zu Ihren Daten und Passwörtern erhalten und stellen Sie bei Bedarf entsprechende Vollmachten aus.
Zu Ihrer Information:
Weitere Details zu den Themen Testament und digitaler Nachlass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html