Anspruch und Dauer:
Sonderurlaub im Todesfall

Bei einem Sterbefall in der Familie ist plötzlich nichts mehr, wie es war – ein Ausnahmezustand, in dem meistens an Arbeiten nicht zu denken ist. Deshalb gewähren Arbeitgeber den sogenannten Sonderurlaub im Todesfall. So bekommen Hinterbliebene Zeit für ihre Trauer und die Organisation der Bestattung.

Zwei Tage für Angehörige ersten Grades

Anspruch auf Sonderurlaub haben Hinterbliebene ersten Verwandtschaftsgrades, also Eltern, Ehepartner oder Kinder. Die gesetzliche Regelung sieht dabei eine angemessene Dauer der Freistellung vor. Auch wenn die Dauer des Sonderurlaubs nicht explizit festgeschrieben ist, wird allgemein ein Richtwert von zwei Tagen angesetzt. Hier sind oft die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Kulanz des Arbeitgebers ausschlaggebend.

Sonderurlaub muss, wie ein normaler Urlaub, beantragt werden und es erfolgt eine Lohnfortzahlung gemäß Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Ein guter Weg ist immer, ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten zu führen. In den meisten Fällen findet sich eine für beide Seiten gute Lösung.